Österreichische Vignette – Übersicht

Ihr Ratgeber rund um die Österreich-Vignette

Die österreichische Vignette ist die Voraussetzung für die legale Nutzung des mautpflichtigen Autobahnnetzes in Österreich. Dieses Portal informiert Sie umfassend über alle Vignettenarten, Preise, Kaufwege und rechtliche Grundlagen – unabhängig und ohne kommerzielle Interessen.

Was ist die österreichische Vignette?

Die Vignette (auch Autobahnvignette oder Mautkleber genannt) ist eine Gebühr, die für die Nutzung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen erhoben wird. Sie wird von der ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) verwaltet und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Seit 2018 ist die digitale Vignette (e-Vignette) erhältlich, die direkt auf das Kennzeichen des Fahrzeugs registriert wird und keines physischen Aufklebers mehr bedarf. Beide Varianten – Klebe- und e-Vignette – sind rechtlich gleichwertig.

Vignettenarten im Überblick

10-Tages-Vignette

Gültig für 10 aufeinanderfolgende Tage ab dem gewählten Startdatum. Ideal für Urlaubsreisen oder kurze Aufenthalte in Österreich.

Preis 2025: € 9,90 (Pkw/Motorrad)

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2-Monats-Vignette

Gültig für 2 Monate ab dem gewählten Startdatum. Geeignet für mehrwöchige Aufenthalte oder häufige Reisen innerhalb eines kurzen Zeitraums.

Preis 2025: € 29,90 (Pkw/Motorrad)

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Jahresvignette

Gültig vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres (14 Monate). Empfohlen für regelmäßige Nutzer österreichischer Autobahnen.

Preis 2025: € 96,40 (Pkw/Motorrad)

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Was ist inbegriffen – und was nicht?

Die Vignette berechtigt zur Nutzung der meisten österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen. Einige Strecken erfordern jedoch eine zusätzliche Sondermaut. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:

Leistung / StreckeInbegriffenAnmerkung
Allgemeine Autobahnen (A-Netz)✓ JaVollständig abgedeckt
Schnellstraßen (S-Netz)✓ JaVollständig abgedeckt
Brenner Autobahn (A13)✗ NeinSondermaut erforderlich
Tauernautobahn (A10)✗ NeinSondermaut erforderlich
Karawanken Tunnel✗ NeinSondermaut erforderlich
Arlberg Straßentunnel✗ NeinSondermaut erforderlich
Pyhrn Autobahn (A9) Tunnels✗ NeinSondermaut erforderlich
Großglockner Hochalpenstraße✗ NeinSeparate Maut
Felbertauernstraße✗ NeinSeparate Maut
Pkw (bis 3,5 t zGG)✓ JaStandardfahrzeug
Motorräder✓ JaGleicher Preis wie Pkw
Lkw über 3,5 t zGG✗ NeinGO-Maut (streckenbezogen)
Busse✗ NeinSondertarife gelten
Fahrzeuge mit E-Kennzeichen✓ JaVignettenpflicht gilt auch für E-Fahrzeuge
Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei)✓ JaBefreit von der Mautpflicht

Mehr zu den Leistungen und Ausnahmen

Checkliste: Vorbereitung vor der Fahrt

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Kauf

Wie benutzt man dieses Portal?

Dieses Informationsportal ist nach dem Hub-and-Spoke-Prinzip aufgebaut: Die zentrale Seite Leistungen verbindet alle wichtigen Themenbereiche. Von dort gelangen Sie direkt zu Preisen, Ablauf, FAQ und Servicegebiet.

  1. Beginnen Sie auf der Leistungsseite für einen Gesamtüberblick.
  2. Wechseln Sie zur Preisseite für aktuelle Tarife.
  3. Lesen Sie den Ablauf für eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
  4. Nutzen Sie das FAQ für häufige Fragen.
  5. Kontaktieren Sie uns über die Kontaktseite.

Häufig gestellte Fragen (Auswahl)

Muss ich die Vignette vor Fahrtantritt kaufen?

Die e-Vignette kann frühestens 18 Tage vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn erworben werden. Der Kauf am selben Tag ist möglich, jedoch wird empfohlen, die Vignette rechtzeitig zu kaufen, um technische Probleme zu vermeiden.

Gilt die Vignette auch für Anhänger?

Nein. Anhänger sind von der Vignettenpflicht befreit. Die Vignette gilt nur für das Zugfahrzeug.

Was passiert, wenn ich ohne Vignette erwischt werde?

Es wird eine Ersatzmaut von 120 Euro erhoben. Wird diese nicht bezahlt, kann ein Strafverfahren mit Strafen bis zu 3.000 Euro eingeleitet werden.

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